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    Kirche von Sueden

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Maria Künstler

Maria Künstler

Liebe Pfarrangehörige!

Ab Donnerstag, 1. Juli 2021 kommt es  zu weiteren Erleichterungen bei den Coronaschutzmaßnahmen.

Die wesentliche Änderung der neuen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier von Gottesdiensten ist die Aufhebung des Mindestabstandes und die Einschränkung bei Gemeindegesang. In der Kirche benötigt man nur mehr Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske keine FFP2-Maske).

Bei Taufen und Trauungen entfällt die Maskenpflicht, wenn die "3G-Regel" für alle Teilneher vereinbart wird.

 

Achten Sie bitte aber trotzdem weiterhin auf folgende Schutzmaßnahmen:

  • vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
  • Kommunionempfang nur als Handkommunion
  • nach Empfang der Hl. Kommunion mindestens 2 m zur Seite treten und erst dann den Leib Christi in Ruhe und Würde empfangen.
  • Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren
  • Krankenkommunion und Viaticum nur nach Terminvereinbarung mit Herrn Pfarrer
  • Taufen undTrauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Bei derartigen "religiösen" Feiern aus einmaligem Anlass" gelten spezielle  Covid-Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Erstellung eines Präventionskonzeptes)
  • bei Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
  • bei Begräbnissen am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden;
  • pfarrliche Veranstaltungen (Pfarrkaffee, Pfarrfeste, ...) dürfen nun unter Einhaltung der aktuellen Covidsicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden
  • die Pfarrkanzlei ist zu den Kanzleizeiten geöffnet. Man kann aber auch vieles telefonisch regeln

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Österr. Bischofskonferenz: https://www.bischofskonferenz.at

Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es nach wie vor in den virtuellen Medien.

Bitte um Weitergabe dieser Informationen.

Wir wünschen schöne, erholsame Sommertage und weiterhin alles Gute, bleiben bzw. werden Sie gesund.

Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer

 


Aktuelle Coronainformationen gültig ab 10.6.2021

 

Liebe Pfarrangehörige!

Ab Donnerstag, 10. Juni kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Coronaschutzmaßnahmen.

Die wesentliche Änderung der neuen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier von Gottesdiensten ist die Reduzierung des Mindestabstandes von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Chorgesang ist ohne FFP2-Maske möglich, wenn der 1 m Abstand eingehalten werden kann.


Achten Sie bitte bei der Mitfeier des Gottesdienstes auch weiterhin auf folgende Schutzmaßnahmen:

  • vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
  • beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2-Maske tragen
  • beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 1 m einhalten
  • Kommunionempfang nur als Handkommunion
  • nach Empfang der Hl. Kommunion mindestens 2 m zur Seite treten und erst dann den Leib Christi in Ruhe und Würde empfangen.
  • Gemeinde- und Chorgesang sind eingeschränkt möglich
  • Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren
  • Krankenkommunion und Viaticum nur nach Terminvereinbarung mit Herrn Pfarrer
  • Taufen undTrauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Bei derartigen "religiösen" Feiern aus einmaligem Anlass" gelten spezielle  Covid-Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Erstellung eines Präventionskonzeptes)
  • bei Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
  • bei Begräbnissen am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
  • pfarrliche Veranstaltungen (Pfarrkaffee, Pfarrfeste, ...) dürfen nur unter Einhaltung der aktuellen Covidsicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden
  • die Pfarrkanzlei ist zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr nur mit FFP2-Maske und nur bei wirklicher Notwendigkeit, vieles kann man auch telefonisch regeln

Bitte beachten Sie besonders auch in Selbstverantwortung die Abstandsregel von mindestens 1 m beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Die Sitzplätze sind für Einzelpersonen gekennzeichnet, bitte auch hier in Eigenverantwortung die Abstände zu bemessen: Wenn mehrere Personen aus einem Haushalt beisammensitzen, verschieben sich die nachfolgenden Kennzeichnungen

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Österr. Bischofskonferenz: https://www.bischofskonferenz.at

Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es nach wie vor in den virtuellen Medien. Nähere Informationen dazu bei der Gottesdienstübersicht

Bitte um Weitergabe dieser Informationen.

Wir wünschen schöne, erholsame Sommertage und weiterhin alles Gute, bleiben bzw. werden Sie gesund.

Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer

Liebe Pfarrangehörige!
 
Ab kommenden Sonntag, 7. Februar, ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten wieder möglich.
 
Hier kurz die wesentlichen Änderungen der neuen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier von Gottesdiensten - achten Sie bitte auf diese Maßnahmen
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Achten Sie bitte bei der Mitfeier des Gottesdienstes auf folgende Schutzmaßnahmen:
  • vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
  • beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2-Maske tragen
  • beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 2 m einhalten
  • Kommunionempfang nur als Handkommunion
  • nach Empfang der Hl. Kommunion mindestens 2 m zur Seite treten und erst dann den Leib Christi in Ruhe und Würde empfangen.
  • Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich, sehr wohl aber Solistengesang und Instrumentalmusik.
  • Taufen sind im kleinsten Kreis wieder möglich
  • Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren
  • Trauungen können in dieser Zeit nicht gefeiert werden.
  • Krankenkommunion und Viaticum nur nach Terminvereinbarung mit Herrn Pfarrer
  • E-Mail wurde erfolgreich kopiertBegräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
    − Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
    bei Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
  • bei Begräbnissen am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
  • pfarrliche Veranstaltungen (Pfarrkaffee, PGR-Sitzungen, ...) dürfen baw. nicht durchgeführt werden
  • Die Pfarrkanzlei ist zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr nur mit FFP2-Maske und nur bei wirklicher Notwendigkeit, vieles kann man auch telefonisch regeln
 
Bitte beachten Sie besonders auch in Selbstverantwortung die Abstandsregel von mindestens 2 m beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Die Sitzplätze sind für Einzelpersonen gekennzeichnet, bitte auch hier in Eigenverantwortung die Abstände zu bemessen: Wenn mehrere Personen aus einem Haushalt beisammensitzen, verschieben sich die nachfolgenden Kennzeichnungen
 
Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Österr. Bischofskonferenz: https://www.bischofskonferenz.at/133131/bischofskonferenz-ab-sonntag-wieder-oeffentliche-gottesdienste
 
Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es nach wie vor in den virtuellen Medien. Nähere Informationen dazu bei der Gottesdienstübersicht

Bitte um Weitergabe dieser Informationen.

Wir wünschen trotz der besonderen Herausforderungen alles Gute, bleiben bzw. werden Sie gesund.

Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer

 
 

Eine Ära geht zu Ende

Die Barmherzigen Schwestern haben im Maria-Anzbacher Ludowikaheim, später Heim Meierhöfen, heute Alten- und Pflegeheim St. Louise seit 123 Jahren gewirkt und das christliche und soziale Leben mitgeprägt.

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Die Barmherzigen Schwestern haben im Maria-Anzbacher Ludowikaheim, später Heim Meierhöfen, heute Alten- und Pflegeheim St. Louise seit 123 Jahren gewirkt und das christliche und soziale Leben mitgeprägt.
Am Dreikönigstag wurden die letzten drei Schwestern – Konventoberin Sr. Basilides, Sr. Sighilde, Sr. Eva-Maria - sowie auch der Hausgeistliche Pfr.i.R. Emmerich Pfeiffer bei einem feierlichen Gottesdienst in der Hauskapelle verabschiedet. Bürgermeisterin Karin Winter bedankte sich persönlich und auch für die Marktgemeinde. Ihr fiel der Abschied auch sehr schwer, waren doch die Barmh. Schwestern im Gemeindeleben voll integriert. „Die Schwestern von St. Louise haben sich immer mit voller Hingabe selbstlos um die Alten und Kranken gekümmert. Damit sind sie und bleiben sie auch, gerade in der heutigen Zeit, ein leuchtendes Vorbild der Nächstenliebe."
 
Coronabedingt war eine feierliche Verabschiedung bei einer Sonntagsmesse in der Pfarrkirche nicht möglich, aber bei einer Andacht im kleinen Kreis erhielten die Schwestern am 10. 1. zum Abschied den Segen Gottes. Die Pfarrbevölkerung wird – so ist es geplant - beim Pfarrfest am 12. September die Möglichkeit haben, sich auch persönlich zu bedanken und zu verabschieden
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Foto: Karl Satzinger

Gebetswoche für die Einheit der Christen

Am 25. Jänner 2021 endete die Gebetswoche für die Einheit der Christen.
Die heuer wegen der Corona-Maßnahmen gewählte Form, anstatt einer gemeinsamen Feier das Gebet in 3 Stationen für die Gläubigen zu gestalten, wurde gut angenommen. Viele positive Rückmeldungen bestätigten das.
Es ist sehr erfreulich, dass jedes unserer fünf angegebenen Hilfsprojekte mit € 70,- aus der anonymen Spendenkassa unterstützt werden kann.

Die Vertreter der Altkatholischen, Evangelischen und Römisch-Katholische Kirche danken allen Spendern, auch denen, die ihre Spende mit einer Bankeinzahlung gegeben haben.

Canisibus warmes Essen, Caritas Wien, IBAN AT47 2011 1890 8900 0000, BIC GIBAATWWXXX
's Häferl - Stadtdiakonie Wien, IBAN AT13 3200 0002 0747 7417, BIC RLNWATWW
Wärmestube für Obdachlose, Altkatholische Pfarre Wien, IBAN AT23 1400 0010 1082 2200
"Obdachlosen-Hilfe" Altkatholische Kirche, mit evangelisch-methodistischer Kirche
Armenküche, Caritas Oradea Rumänien, Raiffeisenbank Wienerwald, IBAN AT67 3266 7000 0170 9047
Gästehaus, Comunidad Emaus-Mexiko, Raiffeisenbank Wienerwald, IBAN AT14 3266 7001 0170 9047

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Liebe Pfarrangehörige! Liebe Mitglieder des Pfarrgemeinde- und Pfarrkirchenrates!

Wie bereits bekannt ist, dürfen in der Zeit des „3. Lockdowns" vom 28.12.2020. bis vorerst 6.2.2021 auf Anordnung der Österreichischen Bischofskonferenz keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden.

Die Pfarrkirche bleibt aber tagsüber für das persönliche Gebet geöffnet.

Neue Regelungen: Es ist möglich, dass an den „nicht öffentlichen" Gottesdiensten bis zu 10 Personen teilnehmen (bei Begräbnis-Gottesdiensten sind es bis zu 50 Personen), wobei für die Zeit des Gottesdienstes die Kirchentüren zu versperren sind und die bisherigen Corona-Regeln (Desinfektion, Abstand, Maske, kein Gesang) gelten.

Die Hl. Messen werden vom Herrn Pfarrer in der jeweiligen Intention (wie vorgemerkt - siehe Gottesdienstordnung) gefeiert bzw. werden die Vorabend-, Sonn- und Feiertagsmessen stellvertretend für die ganze Pfarrgemeinde gefeiert.

Achten Sie bitte bei der Mitfeier des Gottesdienstes auf folgende Schutzmaßnahmen:

  • vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
  • beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2-Maske tragen
  • beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 2 m einhalten
  • kein gemeinsamer Gesang

Bitte beachten Sie auch in Selbstverantwortung die Abstandsregel von mindestens 2 m beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Die Sitzplätze sind für Einzelpersonen gekennzeichnet, bitte auch hier in Eigenverantwortung die Abstände zu bemessen: Wenn mehrere Personen aus einem Haushalt beisammensitzen, verschieben sich die nachfolgenden Kennzeichnungen.

Wenn jemand an einer Samstags-, Sonn- oder Feiertagsmesse teilnehmen möchte, bitte um telefonische Anmeldung unter 0676 8266 33233 oder 02772 52496. Für Wochentagsmessen braucht man keine Voranmeldung.

Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es wieder in den virtuellen Medien. Nähere Informationen dazu bei der Gottesdienstübersicht

Darüber hinaus müssen alle pfarrlichen Veranstaltungen abgesagt werden.

Taufen und Trauungen können in dieser Zeit nicht gefeiert werden.

Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren.

Die Pfarrkanzlei bleibt zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr soll aber nur bei wirklicher Notwendigkeit stattfinden. Vieles kann man auch telefonisch regeln.

Bitte um Weitergabe dieser Informationen.

Wir wünschen trotz der besonderen Herausforderungen schöne Wintertage, bleiben bzw. werden Sie gesund.

Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer

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Sternsingeraktion 2021

Liebe Pfarrangehörige!
Liebe Menschen in unserem Pfarrgebiet!

Die Coronapandemie hat unser Leben ziemlich durcheinander gerüttelt. Wir sorgen uns um unsere eigene Gesundheit und die unserer Liebsten. Manche haben berufliche Nachteile erlitten, für viele von uns ist der Alltag sehr mühsam geworden. In Zeiten wie diesen brauchen wir Rücksichtnahme, Zusammenhalt und gegenseitige Stärkung.

Auch das Sternsingen läuft heuer leider nicht so wie gewohnt. Wegen Corona können die „Heiligen Drei Könige" Sie nicht zu Hause besuchen. Uns ist es aber sehr wichtig, gerade heuer die weihnachtliche Friedensbotschaft und den Segen für das neue Jahr zu bringen als Zeichen der Hoffnung und Zuversicht. Das geschieht dieses Mal zum Teil auf einen etwas anderen Weg. Einige Gruppen werden im Pfarrgebiet unterwegs sein. die Gebietseinteilung finden Sie am Ende dieser Information.

Die Gruppen sind im Familienverband unterwegs und beachten alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen.

Falls keine Sternsinger persönlich zu Ihnen kommen, können Sie sich gesegnete Kreide und etwas Weihrauch aus der Kirche holen. Sie haben auch die Möglichkeit auf folgendes Konto Ihre Spende zu überweisen:

Sternsingeraktion Pfarre Maria Anzbach, IBAN AT73 3266 7000 0170 4477

Danke für Ihr Verständnis!

Die Sternsinger der Pfarre Maria Anzbach wünschen Ihnen ein gesegnetes Jahr 2021. Möge uns das kommende Jahr ein friedvolles Zusammenleben, Gesundheit und viele glückliche Erlebnisse bereithalten.

Gebietseinteilung

Samstag 02.01.2021

Meierhöfen
Hofstatt unter der Hauptstrasse
Unter Oberndorf ober der Hauptstrasse
Oberer Heitzing

Sonntag 03.01.2021

Hofstatt ober der Hauptstrasse
Markt Schmiedgasse
Markt Kleinweinberg
Unterer Rassberg

Montag 04.01.2021

Heitzing Häuselbach
Markt Bahnstrasse
Oed/Burgstall/Gschwendt
Götzwiesen/Knagg/Pameth/Tannenhof

Dienstag 05.01.2021

Markt ober der Bahn
Unterer Heitzing
Unter Oberndorf unter der Hauptstrasse
Furth/Hof/Winten/oberer Rassberg


Liebe Pfarrangehörige! Liebe Mitglieder des Pfarrgemeinde- und Pfarrkirchenrates!

Wie bereits bekannt ist, dürfen in der Zeit des „3. Lockdowns" vom 28.12.2020. bis vorerst 24.1.2021 auf Anordnung der Österreichischen Bischofskonferenz keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden.

Die Pfarrkirche bleibt aber tagsüber für das persönliche Gebet geöffnet.

Neue Regelungen: Es ist möglich, dass an den „nicht öffentlichen" Gottesdiensten bis zu 10 Personen teilnehmen (bei Begräbnis-Gottesdiensten sind es bis zu 50 Personen), wobei für die Zeit des Gottesdienstes die Kirchentüren zu versperren sind und die bisherigen Corona-Regeln (Desinfektion, Abstand, Maske, kein Gesang) gelten.

Die Hl. Messen werden vom Herrn Pfarrer in der jeweiligen Intention (wie vorgemerkt - siehe Gottesdienstordnung) gefeiert bzw. werden die Vorabend-, Sonn- und Feiertagsmessen stellvertretend für die ganze Pfarrgemeinde gefeiert.

Achten Sie bitte bei der Mitfeier des Gottesdienstes auf folgende Schutzmaßnahmen:

  • vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
  • beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 1,5 m einhalten
  • kein gemeinsamer Gesang

Bitte beachten Sie auch in Selbstverantwortung die Abstandsregel von 1,5 m beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Die Sitzplätze sind für Einzelpersonen gekennzeichnet, bitte auch hier in Eigenverantwortung die Abstände zu bemessen: Wenn mehrere Personen aus einem Haushalt beisammensitzen, verschieben sich die nachfolgenden Kennzeichnungen.

Wenn jemand an einer Samstags-, Sonn- oder Feiertagsmesse teilnehmen möchte, bitte um telefonische Anmeldung unter 0676 8266 33233 oder 02772 52496. Für Wochentagsmessen braucht man keine Voranmeldung.

Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es wieder in den virtuellen Medien. Nähere Informationen dazu bei der Gottesdienstübersicht

Darüber hinaus müssen alle pfarrlichen Veranstaltungen abgesagt werden.

Taufen und Trauungen können in dieser Zeit nicht gefeiert werden.

Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren.

Die Pfarrkanzlei bleibt zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr soll aber nur bei wirklicher Notwendigkeit stattfinden. Vieles kann man auch telefonisch regeln.

Bitte um Weitergabe dieser Informationen.

Wir wünschen trotz der besonderen Herausforderungen schöne Wintertage, bleiben bzw. werden Sie gesund.

Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer

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Weihnachten 2020

Wir laden ein zur Feier von
WEIHNACHTEN 2020

Auch im Jahr 2020 fällt Weihnachten nicht aus. Wir laden Sie ein, das Fest der Menschwerdung Gottes und seiner Nähe zu uns zu feiern – im Kreis der Familie und gemeinsam in der Kirche.

Der Folder „Heiligen Abend feiern" der Katholischen Aktion der Diözese St. Pölten liegt am Schriftenstand in der Kirche auf und kann gerne als Anregung für die Feier daheim mitgenommen werden.

Die Pfarrkirche ist am Heiligen Abend für den persönlichen Besuch ab 8:30 geöffnet. Ab ca. 9:00 Uhr können Sie sich das Friedenslicht von der Kirche (Krippe) holen.
Bitte halten Sie Abstand und tragen Sie Mund-Nasen-Schutz.
Verweilen Sie einige Minuten in der Kirche zum Betrachten und Beten.

Gottesdienste zu Weihnachten:

24. Dezember, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr
Kinderweihnachtsgottesdienst in der Pfarrkirche
(ohne Eucharistiefeier und ohne Kommunion)
Bitte um Voranmeldung!

24. Dezember, 22:00 Uhr
Christmette in der Pfarrkirche

25. Dezember, 9:00 Uhr
Festmesse in der Pfarrkirche

Da die Anzahl der Sitzplätze begrenzt ist, ersuchen wir um Voranmeldung für die Kinderweihnachtsgottesdienste am 24. 12. um 15 und 16 Uhr.
Bei der Feier der Christmette in der Pfarrkirche am 24.12. wird es auch eine Tonübertragung ins Freie geben (falls zu wenige Plätze in der Kirche sind).

Wir wünschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest!
Pfarrer Wilhelm Schuh und Kaplan Alexander Fischer

Liebe Pfarrgemeinde!

Ich darf die aktuellen Informationen des Bischöflichen Ordinariates zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste ab Montag, 7.12. hiermit bekannt geben:

Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Diese Rahmenordnung gilt ab 7.12.2020 bis vorerst 6.1.2021 für gottesdienstliche Feiern. Für andere kirchliche Veranstaltungen (Pfarrcafe, Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben1 etc.) gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp. Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln für die Mitfeier der Gottesdienste kurz zusammengefasst

1. Desinfektionsmittelspender beim Eingang in die Kirche - Hände desinfizieren
2. 1,5 m Abstand zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten
3. Mund-Nasen-Maske während des ganzen Gottesdienstes
4. kein gemeinsamer Gesang, sowohl Gottesdienstgemeinde als auch Chorgesang
5. Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden.
6. beim Kommuniongang  ist der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten; keine Handkommunion
 
ab Montag 7.12. kann wieder jeder, der gern möchte, zu den Hl. Messen kommen. Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.

Die Kirche ist nach wie vor tagsüber offen und ladet ein zum persönlichen Gebet

Bzgl. Weihnachten warten wir noch auf genauere Vorgaben. Wir werden dann eine konkrete Planung machen und Sie informieren.

 

Weitere kirchliche Feste

Taufen und Trauungen sind derzeit nicht möglich, Termine werden verschoben
Beichtmöglichkeit nach vorheriger Anmeldung möglich
Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden.
Begräbnisse
− Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen  allgemeinen Regeln.
− Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
 
Mit der Bitte um Verbreitung dieser Informationen und den besten Wünschen für die weitere Adventzeit
verbleibe ich mit lieben Grüßen,

Pfarrer Wilhelm Schuh

 

Seite 6 von 9

Pfarre Maria Anzbach
Marktplatz 5
A-3034  Maria Anzbach
Tel. 02772 / 52496
Mobil: 0676 / 82 66 33 233
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gottesdienste:
Sonn- und Feiertag  9:00 Uhr
Rosenkranz  8:20 Uhr

Wochentag: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr Hl. Messe in Eichgraben
Donnerstag, Samstag 19:00 Uhr (bzw. Winterzeit 18:00 Uhr)

Beichtgelegenheit vor der hl. Messe

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