Der Pfarrkirchenrat ist in der Pfarre für die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zuständig.
Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre.
Der Pfarrkirchenrat ist in der Pfarre für die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zuständig.
Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre.
Pfarre Maria Anzbach |
Gottesdienste: Wochentag: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr Beichtgelegenheit vor der hl. Messe |
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