Aktuelle Informationen bzgl. Corona-Virus
Weiterhin WICHTIG:
- Desinfizieren der Hände beim Eintritt in die Kirche
- Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, von mindestens 1 Meter. Um dies zu gewährleisten, bleibt jede zweite Kirchenbank gesperrt. Die Markierung von einzelnen Plätzen bleibt als Richtlinie. Jeder ist aufgefordert, den Abstand eigenverantwortlich einzuhalten.
alle anderen Vorgaben sind nur mehr teilweise zu befolgen.
Liebe Pfarrangehörige! Liebe Gottesdienst- und Kirchenbesucher!
Anfang Mai haben wir Sie über die wichtigsten Regelungen der Regierung, die das Pfarrleben betreffen, informiert. Seither hat sich einiges getan, nicht zuletzt durch die neue „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz“ für die Gottesdienste, die ab heute (29. Mai) gilt.
Folgende Punkte ergeben sich aus dieser neuen Vorgabe für die Teilnahme an Gottesdiensten:
- Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, von mindestens 1 Meter. Um dies zu gewährleisten, bleibt jede zweite Kirchenbank gesperrt. Die Markierung von einzelnen Plätzen bleibt als Richtlinie. Jeder ist aufgefordert, den Abstand eigenverantwortlich einzuhalten.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske ist nur noch verpflichtend beim Betreten und Verlassen der Kirche. (Ausgenommen davon sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.) Auf den Sitzplätzen darf die Maske also abgenommen werden.
- Die Pfarre wird weiterhin einen Ordnerdienst beim Eingang bereitstellen, der auf die Einhaltung der Vorgaben hinweist (Abstand halten, Händedesinfektion …).
- Das Weihwasserbecken bleibt weiterhin leer.
- Gemeinsames Sprechen und Singen ist gering zu halten.
- Die Kirche muss vor und nach den Gottesdiensten gut durchlüftet werden. Wenn es das Wetter erlaubt, werden wir die Tür auch während des Gottesdienstes offen halten.
- Bei der Kommunionspendung muss die Maske (bzw. das Gesichtsvisier) nur vom Priester getragen werden. Der Abstand von 1 Meter muss von den Gläubigen beim Kommuniongang eingehalten werden, ebenso dann auch beim Verlassen der Kirche nach der hl. Messe.
Am 11. Juni feiern wir das Fronleichnamsfest. Dieses können wir heuer nicht mit der gewohnten Prozession begehen. Der genaue Ablauf wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Einige geplante Taufen und Hochzeiten sind bereits verschoben worden. Ab 29. Mai können diese Feiern prinzipiell wieder auch mit größerer Feiergemeinde stattfinden. Für Taufen gibt es keine Obergrenze, an Hochzeiten dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen. Es gelten aber die üblichen Vorschriften: Abstand, Mund-Nasen-Maske, …
Begräbnisse sind für die Feier am Friedhof ebenfalls mit 100 Teilnehmern begrenzt, wobei auch hier der Abstand von einem Meter eingehalten werden muss. Für die Feier in der Kirche oder in der Friedhofskapelle gelten dieselben Regeln wie für andere Gottesdienste (1m Abstand, Maske beim Betreten und Verlassen).
Was andere pfarrliche Veranstaltungen betrifft, so haben wir bis über den Sommer vorerst vieles abgesagt (Wallfahrt am 15. 8., Jungscharlager, Fest der Ehejubilare, …), können hier im Einzelfall aber noch entscheiden.
Mit lieben Grüßen und besten Wünschen bis zu einem hoffentlich gesunden Wiedersehen,
Ihr Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh