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  • Kirche von Mozartgasse gross

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StartseiteDetails - Aktuelle Corona Informationen gültig ab 23.3.2022
 

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Pfarre Maria Anzbach

 

Titel:
Aktuelle Corona Informationen gültig ab 23.3.2022
Wann:
Mo, 04.04.2022, 
Wo:
Maria Anzbach - Maria Anzbach
Kategorie:
Veranstaltungen

COVID-Regelungen für die Diözese St. Pölten
(Stand: 23. März 2022)

Liebe Pfarrangehörige!

Die Zahlen der an Corona erkrankten Personen ist enorm gestiegen und wir haben als Kirche und Pfarrgemeinde auch weiterhin Verantwortung für die Gesundheit der Mitmenschen.

Mit dieser Orientierungshilfe bereiten wir Ihnen die staatlichen und kirchlichen Regelungen im Hinblick auf die
Anwendung in unserer Pfarren auf.

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Maßnahmen. Für liturgische Feiern gibt es seitens der Österreichischen
Bischofskonferenz teilweise andere Regeln. Daher weisen wir diese beiden Bereiche getrennt aus.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Bischöfliche Ordinariat.
Corona-Krisenstab der Diözese St. Pölten, 12.11.2021 www.dsp.at/coron
 
Neben all dieser Informationen und Maßnahmen soll die Selbstverantwortung im Vordergrund stehen.

Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab 23. März 2022)

Gottesdienst in geschlossenen Räumen
Grundregel: Es gilt die jeweils gültige Rahmenordnung der Bischofskonferenz mit den Orientierungen der Diözese.

  • Sitzplatz freie Platzwahl
  • Desinfektionsmittel beim Eingang Ja
  • FFP2-Maske beim Eintritt in die Kirche und beim Verlassen Pflicht
  • FFP2-Maske während des Gottesdienstes verpflichtend
  • keine Nachweise erforderlich
Gottesdienst im Freien
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für Gottesdienste in der Kirche
 
Religiöse Feiern aus einmaligem Anlass
Taufe, Trauung, Erstkommunion, Firmung
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste.
Präventionskonzept für religiöse Feiern aus einmaligen Anlass ist einzuhalten.

Begräbnisse, Betstunden
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste.

 

Büros und Kanzleien

In Innenräumen ist die FFP2-Maske wieder pflicht. Wo es möglich und sinnvoll ist, empfehlen wir nach wie vor das Tragen der FFP2-Maske, sowie

  • das Arbeiten im HomeOffice,
  • die Belegung mit nur 1 Person in die Pfarrkanzlei

Generell sind alle Hygeniemaßnahmen einzuhalten (lüften, Hände waschen, desinfizieren, kein Händeschütteln).

Besprechungen
PGR, PKR, usw.

Wo es möglich und sinnvoll ist, empfehlen wir nach wie vor das Abhalten von Besprechungen über Videokonferenzsysteme.
Sollte das nicht möglich oder sinnvoll sein, so ist darauf zu achten, dass
  • Empfehlung: die Besprechungen möglichst kurz halten
  • Empfehlung: Alle Teilnehmer/innen vor der Besprechung testen (auch genesene und geimpfte).


Kinder- und Jugendarbeit
Jungschar, Minis, Firmrunde, Eltern-KindGruppe, Ferienlager

Die maximale Gruppengröße von 25 Teilnehmer/innen, zuzügl. max. 4 Betreuungspersonen ist aufgehoben

  • Grundprinzipien der Hygiene beachten,
  • jeweils aktuelle Regelung unter stp.jungschar.at.
 
Chöre
Nähere Informationen bietet www.chorverband.at.

 

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und in Außenbereichen
Veranstaltungen werden im Gesetz mit Zusammenkünften gleichgesetzt.

  • FFP2-Maske empfohlen im Außenbereich
  • FFP2-Makse verpflichtend im Innenbereich

Speisen und Getränke dürfen verabreicht werden. Beachtung der geltenden Bestimmungen für die Gastronomie. (Jeweils aktuelle Regelung unter www.sicheregastfreundschaft.at).

Gastronomie
Agape, Pfarrkaffee, etc

  • FFP2-Maske und Sicherheitsabstand empfohlen

Nähere Informationen unter www.sicheregastfreundschaft.at

Diese Informationen werden noch aktuallisiert.

Wie lange gelten Nachweise?
getestet

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
  • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 24 Stunden ab Probenahme.

genesen
Nach Ablauf der Infektion für 180 Tage bei Vorlage eines Nachweises wie etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.

geimpft

  • bis 5. Dezember gilt die Zweitimpfung bzw. die Erstimpfung für Genesene für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
  • ab 6. Dezember gelten diese Impfungen für maximal 270 Tage.
  • bis 2. Jänner gelten Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • ab 3. Jänner ist bei diesen Impfstoffen eine zweite Impfung notwendig, die dann 270 Tage gilt.
  • nach Erhalt einer weiteren Impfung gilt der Impfnachweis 360 Tage bzw. ab 6. Dezember 270 Tage

Daher wird bei den Veranstaltungen der Pfarre auf die Einhaltung der jeweiligen Maßnahmen genau geachtet. Besonders bei der Kleidersammlung, die jeweils am 1. Samstag im Monat von 9 - 11 Uhr im Pfarrheim/Pfarrhof unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen stattfinden kann. Bitte achten Sie genau auf die Pandemiemaßnahmen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund.

Pfarre Maria Anzbach
Marktplatz 5
A-3034  Maria Anzbach
Tel. 02772 / 52496
Mobil: 0676 / 82 66 33 233
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gottesdienste:
Sonn- und Feiertag  9:00 Uhr
Rosenkranz  8:20 Uhr

Wochentag: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr Hl. Messe in Eichgraben
Donnerstag, Samstag 19:00 Uhr (bzw. Winterzeit 18:00 Uhr)

Beichtgelegenheit vor der hl. Messe

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