Pfarre Maria Anzbach
- Titel:
- Aktuelle Corona Informationen gültig ab 5.3.2022
- Wann:
- Mo, 21.03.2022,
- Wo:
- Maria Anzbach - Maria Anzbach
- Kategorie:
- Veranstaltungen
COVID-Regelungen für die Diözese St. Pölten
(Stand: 5. März 2022)
Liebe Pfarrangehörige!
Die Corona-Pandemie ist zwar noch immer present, aber es gibt ein wenig Hoffnung. Wir haben als Kirche und Pfarrgemeinde trotz all der Lockerungen auch weiterhin Verantwortung für die Gesundheit der Mitmenschen.
Mit dieser Orientierungshilfe bereiten wir Ihnen die staatlichen und kirchlichen Regelungen im Hinblick auf die
Anwendung in unserer Pfarren auf.
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Maßnahmen. Für liturgische Feiern gibt es seitens der Österreichischen
Bischofskonferenz teilweise andere Regeln. Daher weisen wir diese beiden Bereiche getrennt aus.
Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab 5. März 2022)
Gottesdienst in geschlossenen Räumen
Grundregel: Es gilt die jeweils gültige Rahmenordnung der Bischofskonferenz mit den Orientierungen der Diözese.
- Sitzplatz freie Platzwahl
- Desinfektionsmittel beim Eingang Ja
- FFP2-Maske beim Eintritt in die Kirche und beim Verlassen Pflicht
- FFP2-Maske während des Gottesdienstes freiwillig
- keine Nachweise erforderlich
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste.
Begräbnisse, Betstunden
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste.
Büros und Kanzleien
Wo es möglich und sinnvoll ist, empfehlen wir nach wie vor das Tragen der FFP2-Maske, sowie
- das Arbeiten im HomeOffice,
- die Belegung mit nur 1 Person in die Pfarrkanzlei
Generell sind alle Hygeniemaßnahmen einzuhalten (lüften, Hände waschen, desinfizieren, kein Händeschütteln).
Besprechungen
PGR, PKR, usw.
- Empfehlung: die Besprechungen möglichst kurz halten
- Empfehlung: Alle Teilnehmer/innen vor der Besprechung testen (auch genesene und geimpfte).
Kinder- und Jugendarbeit
Jungschar, Minis, Firmrunde, Eltern-KindGruppe, Ferienlager
Die maximale Gruppengröße von 25 Teilnehmer/innen, zuzügl. max. 4 Betreuungspersonen ist aufgehoben
- Grundprinzipien der Hygiene beachten,
- jeweils aktuelle Regelung unter stp.jungschar.at.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und in Außenbereichen
Veranstaltungen werden im Gesetz mit Zusammenkünften gleichgesetzt.
- FFP2-Maske empfohlen
Speisen und Getränke dürfen verabreicht werden. Beachtung der geltenden Bestimmungen für die Gastronomie. (Jeweils aktuelle Regelung unter www.sicheregastfreundschaft.at).
Gastronomie
Agape, Pfarrkaffee, etc
- FFP2-Maske und Sicherheitsabstand empfohlen
Nähere Informationen unter www.sicheregastfreundschaft.at
Diese Informationen werden noch aktuallisiert.
Wie lange gelten Nachweise?
getestet
- PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
- Antigentests von einer befugten Stelle gelten 24 Stunden ab Probenahme.
genesen
Nach Ablauf der Infektion für 180 Tage bei Vorlage eines Nachweises wie etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.
geimpft
- bis 5. Dezember gilt die Zweitimpfung bzw. die Erstimpfung für Genesene für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
- ab 6. Dezember gelten diese Impfungen für maximal 270 Tage.
- bis 2. Jänner gelten Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
- ab 3. Jänner ist bei diesen Impfstoffen eine zweite Impfung notwendig, die dann 270 Tage gilt.
- nach Erhalt einer weiteren Impfung gilt der Impfnachweis 360 Tage bzw. ab 6. Dezember 270 Tage
Daher wird bei den Veranstaltungen der Pfarre auf die Einhaltung der jeweiligen Maßnahmen genau geachtet. Besonders bei der Kleidersammlung, die jeweils am 1. Samstag im Monat von 9 - 11 Uhr im Pfarrheim/Pfarrhof unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen stattfinden kann. Bitte achten Sie genau auf die Pandemiemaßnahmen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund.