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StartseiteDetails - Aktuelle Corona Informationen gültig ab 12.12.2021
 

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Pfarre Maria Anzbach

 

Titel:
Aktuelle Corona Informationen gültig ab 12.12.2021
Wann:
Do, 27.01.2022, 
Wo:
Maria Anzbach - Maria Anzbach
Kategorie:
Veranstaltungen

COVID-Regelungen für die Diözese St. Pölten
(Stand: 11. Dezeber 2021)

Liebe Pfarrangehörige!

Die Corona-Krisenzeit ist leider noch immer nicht überstanden. Wir haben als Kirche und Pfarrgemeinde auch weiterhin Verantwortung für die Gesundheit der Mitmenschen.

Mit dieser Orientierungshilfe bereiten wir Ihnen die staatlichen und kirchlichen Regelungen im Hinblick auf die
Anwendung in unserer Pfarren auf.

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Maßnahmen. Für liturgische Feiern gibt es seitens der Österreichischen
Bischofskonferenz teilweise andere Regeln. Daher weisen wir diese beiden Bereiche getrennt aus.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Bischöfliche Ordinariat.
Corona-Krisenstab der Diözese St. Pölten, 12.11.2021 www.dsp.at/coron

Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab 12. Dezember 2021)

Gottesdienst in geschlossenen Räumen
Grundregel: Es gilt die jeweils gültige Rahmenordnung der Bischofskonferenz mit den Orientierungen der Diözese.

  • Mindestabstand 1 m notwendig
  • Personenanzahl keine Einschränkung, jedoch Einhaltung des Mindestabstandes
  • Sitzplatz freie Platzwahl
  • Empfangsdienst beim Eingang empfohlen
  • Desinfektionsmittel beim Eingang Ja
  • FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes
  • Volksgesang soll sehr reduziert sein

Chorgesang und Musikensembles bis 25 Personen 2G - zusätzlich Test empfohlen (jeweils aktuelle Regelung unter www.chorverband.at)

Während des gesamten Gottesdienstes FFP2- Maskenpflicht; einfacher MN-Schutz für Kinder von 6-14 Jahren und Schwangere, Kinder unter 6 Jahren ohne MNS. 3G-Nachweis für Vorsteher und alle liturgischen Dienste, die während des Gottesdienstes Kontakt zu anderen Personen haben können.

Gottesdienst im Freien
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für Gottesdienste in der Kirche
 
Während des gesamten Gottesdienstes FFP2- Maskenpflicht; einfacher MN-Schutz für Kinder von 6-14 Jahren und Schwangere, Kinder unter 6 Jahren ohne MNS. 3G-Nachweis für Vorsteher und alle liturgischen Dienste, die während des Gottesdienstes Kontakt zu anderen Personen haben können.

Religiöse Feiern aus einmaligem Anlass

Taufe, Trauung, Erstkommunion, Firmung
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste. Präventionskonzept für religiöse Feiern aus einmaligen Anlass ist einzuhalten.

  • FFP2-Maske

Begräbnisse, Betstunden
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste.

  • Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben. (Jeweils aktuelle Regelung unter https://www.bestatter.at)
  • Rechtliche Verpflichtung aufgrund staatlicher Vorgaben

Büros und Kanzleien
Jede/r Mitarbeiter/in muss bei Antritt ihres Dienstes nachweisen können, dass sie bzw. er getestet, genesen oder geimpft ist.

FFP2-Maske Tragepflicht, außer wenn nur 1 Person im Büro arbeitet bzw. wenn Trennschutzwände vorhanden sind.

Wo es möglich und sinnvoll ist, empfehlen wir nach wie vor

  • das Arbeiten im HomeOffice,
  • die Belegung mit nur 1 Person pro Büro sowie
  • Schutzwände, wenn häufig andere Personen im Büro sind.

Generell sind alle Hygeniemaßnahmen einzuhalten (lüften, Hände waschen, desinfizieren, kein Händeschütteln).

Für Gäste, Besucher/innen und Kund/innen besteht weiterhin Maskenpflicht in allen Innenräumen

Besprechungen
PGR, PKR, usw.

Wo es möglich und sinnvoll ist, empfehlen wir nach wie vor das Abhalten von Besprechungen über Videokonferenzsysteme.
Sollte das nicht möglich oder sinnvoll sein, so ist darauf zu achten, dass
  • alle Besprechungsteilnehmer/innen getestet, genesen oder geimpft sind - 3G-Nachweis
  • alle Besprechungsteilnehmer müssen eine FFP2-Maske tragen, außer alle erfüllen 2G
  • alle Besprechungsteilnehmer/innen registriert werden (zB. über das Protokoll).
  • die Besprechung möglichst kurzgehalten wird
  • Empfehlung: Alle Teilnehmer/innen vor der Besprechung testen (auch genesene und geimpfte).

Pfarrgemeinderäte und Pfarrkirchenräte gelten als Gremien und fallen damit unter die Regelung „3G am Arbeitsplatz". Sie sind von den Bestimmungen der Anzeige- und Bewilligungspflicht ausgenommen.

Kinder- und Jugendarbeit
Jungschar, Minis, Firmrunde, Eltern-KindGruppe, Ferienlager

Die maximale Gruppengröße beträgt 25Teilnehmer/innen, zuzügl. max. 4 Betreuungspersonen.

  • Grundprinzipien der Hygiene beachten,
  • 3G-Nachweis notwendig
  • Ninja-Pass gilt auch am Wochenende - 2G
  • Teilnehmer/innen registrieren.
  • jeweils aktuelle Regelung unter stp.jungschar.at.
Chöre
Nähere Informationen bietet www.chorverband.at.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und in Außenbereichen
Veranstaltungen werden im Gesetz mit Zusammenkünften gleichgesetzt.

  • 2-G-Nachweis ist erforderlich
  • FFP2-Maskenpflicht
  • Covid-19-Beauftragter und Covid--19- Präventionskonzept ist erforderlich
  • Unterscheidung Veranstaltung ohne Konsumation bzw. mit Konsumation
  • Erhebung von Kontaktdaten der Besucher

Speisen und Getränke dürfen nur verabreicht werden, wenn die Veranstaltung mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen durchgeführt wird. Dabei gelten die Bestimmungen für die Gastronomie. (Jeweils aktuelle Regelung unter www.sicheregastfreundschaft.at).

Gastronomie
Agape, Pfarrkaffee, etc.

  • Es ist ein Nachweis über 2G-Regel vorzulegen. Ansonsten dürfen Personen nicht eingelassen werden.
  • freie Sitzplatzwahl
  • FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz
  • Erhebung von Kontaktdaten
  • Verbot von Stehgastronomie und Barbetrieb
  • Indoor - max. 25 Personen
  • Outdoor - max. 300 Personen

Nähere Informationen unter www.sicheregastfreundschaft.at

Wie lange gelten Nachweise?
getestet

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
  • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 24 Stunden ab Probenahme.

genesen
Nach Ablauf der Infektion für 180 Tage bei Vorlage eines Nachweises wie etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.

geimpft

  • bis 5. Dezember gilt die Zweitimpfung bzw. die Erstimpfung für Genesene für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
  • ab 6. Dezember gelten diese Impfungen für maximal 270 Tage.
  • bis 2. Jänner gelten Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • ab 3. Jänner ist bei diesen Impfstoffen eine zweite Impfung notwendig, die dann 270 Tage gilt.
  • nach Erhalt einer weiteren Impfung gilt der Impfnachweis 360 Tage bzw. ab 6. Dezember 270 Tage

Daher wird bei den Veranstaltungen der Pfarre auf die Einhaltung der jeweiligen Maßnahmen genau geachtet. Besonders bei der Kleidersammlung, die jeweils am 1. Samstag im Monat von 9 - 11 Uhr im Pfarrheim/Pfarrhof unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen stattfinden kann. Bitte achten Sie genau auf die Pandemiemaßnahmen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund.

Pfarre Maria Anzbach
Marktplatz 5
A-3034  Maria Anzbach
Tel. 02772 / 52496
Mobil: 0676 / 82 66 33 233
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gottesdienste:
Sonn- und Feiertag  9:00 Uhr
Rosenkranz  8:20 Uhr

Wochentag: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr Hl. Messe in Eichgraben
Donnerstag, Samstag 19:00 Uhr (bzw. Winterzeit 18:00 Uhr)

Beichtgelegenheit vor der hl. Messe

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