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Pfarre Maria Anzbach

 

Titel:
Aktuelle Corona Informationen gültig ab 16.4.2022
Wann:
So, 22.05.2022, 
Wo:
Maria Anzbach - Maria Anzbach
Kategorie:
Veranstaltungen

COVID-Regelungen für die Diözese St. Pölten
(Stand: 16. April 2022)

Liebe Pfarrangehörige!

Wir haben als Kirche und Pfarrgemeinde auch weiterhin Verantwortung für die Gesundheit der Mitmenschen.

Mit dieser Orientierungshilfe bereiten wir Ihnen die staatlichen und kirchlichen Regelungen im Hinblick auf die
Anwendung in unserer Pfarren auf.

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Maßnahmen. Für liturgische Feiern gibt es seitens der Österreichischen
Bischofskonferenz teilweise andere Regeln. Daher weisen wir diese beiden Bereiche getrennt aus.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Bischöfliche Ordinariat.
Corona-Krisenstab der Diözese St. Pölten, 12.11.2021 www.dsp.at/coron
 
Neben all dieser Informationen und Maßnahmen soll die Selbstverantwortung im Vordergrund stehen.

Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab 16. April 2022)

Gottesdienst in geschlossenen Räumen
Grundregel: Es gilt die jeweils gültige Rahmenordnung der Bischofskonferenz mit den Orientierungen der Diözese.

Gottesdienst im Freien
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für Gottesdienste in der Kirche
 
Religiöse Feiern aus einmaligem Anlass
Taufe, Trauung, Erstkommunion, Firmung
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste.

Begräbnisse, Betstunden
Grundsatzregel: Gleiche Regeln wie für öffentliche Gottesdienste.

 

Büros und Kanzleien

In Innenräumen ist die FFP2-Maske wieder Pflicht. Wo es möglich und sinnvoll ist, empfehlen wir nach wie vor das Tragen der FFP2-Maske, sowie

Generell sind alle Hygeniemaßnahmen einzuhalten (lüften, Hände waschen, desinfizieren, kein Händeschütteln).

Besprechungen
PGR, PKR, usw.

Wo es möglich und sinnvoll ist, empfehlen wir nach wie vor das Abhalten von Besprechungen über Videokonferenzsysteme.
Sollte das nicht möglich oder sinnvoll sein, so ist darauf zu achten, dass


Kinder- und Jugendarbeit
Jungschar, Minis, Firmrunde, Eltern-KindGruppe, Ferienlager

Die maximale Gruppengröße von 25 Teilnehmer/innen, zuzügl. max. 4 Betreuungspersonen ist aufgehoben

 
Chöre
Nähere Informationen bietet www.chorverband.at.

 

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und in Außenbereichen
Veranstaltungen werden im Gesetz mit Zusammenkünften gleichgesetzt.

Speisen und Getränke dürfen verabreicht werden. Beachtung der geltenden Bestimmungen für die Gastronomie. (Jeweils aktuelle Regelung unter www.sicheregastfreundschaft.at).

Gastronomie
Agape, Pfarrkaffee, etc

Nähere Informationen unter www.sicheregastfreundschaft.at

Diese Informationen werden noch aktuallisiert.

Wie lange gelten Nachweise?
getestet

genesen
Nach Ablauf der Infektion für 180 Tage bei Vorlage eines Nachweises wie etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.

geimpft
nach Erhalt der 2. bzw. 3. Impfung gilt der Impfnachweis 360 Tage

Daher wird bei den Veranstaltungen der Pfarre auf die Einhaltung der jeweiligen Maßnahmen genau geachtet. Besonders bei der Kleidersammlung, die jeweils am 1. Samstag im Monat von 9 - 11 Uhr im Pfarrheim/Pfarrhof unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen stattfinden kann. Bitte achten Sie genau auf die Pandemiemaßnahmen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund.