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Aktuelle Corona Informationen gültig ab 10.6.2021

Aktuelle Coronainformationen gültig ab 10.6.2021

 

Liebe Pfarrangehörige!

Ab Donnerstag, 10. Juni kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Coronaschutzmaßnahmen.

Die wesentliche Änderung der neuen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier von Gottesdiensten ist die Reduzierung des Mindestabstandes von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Chorgesang ist ohne FFP2-Maske möglich, wenn der 1 m Abstand eingehalten werden kann.


Achten Sie bitte bei der Mitfeier des Gottesdienstes auch weiterhin auf folgende Schutzmaßnahmen:

  • vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
  • beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2-Maske tragen
  • beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 1 m einhalten
  • Kommunionempfang nur als Handkommunion
  • nach Empfang der Hl. Kommunion mindestens 2 m zur Seite treten und erst dann den Leib Christi in Ruhe und Würde empfangen.
  • Gemeinde- und Chorgesang sind eingeschränkt möglich
  • Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren
  • Krankenkommunion und Viaticum nur nach Terminvereinbarung mit Herrn Pfarrer
  • Taufen undTrauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Bei derartigen "religiösen" Feiern aus einmaligem Anlass" gelten spezielle  Covid-Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Erstellung eines Präventionskonzeptes)
  • bei Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
  • bei Begräbnissen am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
  • pfarrliche Veranstaltungen (Pfarrkaffee, Pfarrfeste, ...) dürfen nur unter Einhaltung der aktuellen Covidsicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden
  • die Pfarrkanzlei ist zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr nur mit FFP2-Maske und nur bei wirklicher Notwendigkeit, vieles kann man auch telefonisch regeln

Bitte beachten Sie besonders auch in Selbstverantwortung die Abstandsregel von mindestens 1 m beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Die Sitzplätze sind für Einzelpersonen gekennzeichnet, bitte auch hier in Eigenverantwortung die Abstände zu bemessen: Wenn mehrere Personen aus einem Haushalt beisammensitzen, verschieben sich die nachfolgenden Kennzeichnungen

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Österr. Bischofskonferenz: https://www.bischofskonferenz.at

Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es nach wie vor in den virtuellen Medien. Nähere Informationen dazu bei der Gottesdienstübersicht

Bitte um Weitergabe dieser Informationen.

Wir wünschen schöne, erholsame Sommertage und weiterhin alles Gute, bleiben bzw. werden Sie gesund.

Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer