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Aktuelle Corona-Informationen gültig ab 7.2.2021

Liebe Pfarrangehörige!
 
Ab kommenden Sonntag, 7. Februar, ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten wieder möglich.
 
Hier kurz die wesentlichen Änderungen der neuen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier von Gottesdiensten - achten Sie bitte auf diese Maßnahmen
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Achten Sie bitte bei der Mitfeier des Gottesdienstes auf folgende Schutzmaßnahmen:
  • vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
  • beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2-Maske tragen
  • beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 2 m einhalten
  • Kommunionempfang nur als Handkommunion
  • nach Empfang der Hl. Kommunion mindestens 2 m zur Seite treten und erst dann den Leib Christi in Ruhe und Würde empfangen.
  • Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich, sehr wohl aber Solistengesang und Instrumentalmusik.
  • Taufen sind im kleinsten Kreis wieder möglich
  • Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren
  • Trauungen können in dieser Zeit nicht gefeiert werden.
  • Krankenkommunion und Viaticum nur nach Terminvereinbarung mit Herrn Pfarrer
  • E-Mail wurde erfolgreich kopiertBegräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
    − Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
    bei Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
  • bei Begräbnissen am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
  • pfarrliche Veranstaltungen (Pfarrkaffee, PGR-Sitzungen, ...) dürfen baw. nicht durchgeführt werden
  • Die Pfarrkanzlei ist zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr nur mit FFP2-Maske und nur bei wirklicher Notwendigkeit, vieles kann man auch telefonisch regeln
 
Bitte beachten Sie besonders auch in Selbstverantwortung die Abstandsregel von mindestens 2 m beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Die Sitzplätze sind für Einzelpersonen gekennzeichnet, bitte auch hier in Eigenverantwortung die Abstände zu bemessen: Wenn mehrere Personen aus einem Haushalt beisammensitzen, verschieben sich die nachfolgenden Kennzeichnungen
 
Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Österr. Bischofskonferenz: https://www.bischofskonferenz.at/133131/bischofskonferenz-ab-sonntag-wieder-oeffentliche-gottesdienste
 
Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es nach wie vor in den virtuellen Medien. Nähere Informationen dazu bei der Gottesdienstübersicht

Bitte um Weitergabe dieser Informationen.

Wir wünschen trotz der besonderen Herausforderungen alles Gute, bleiben bzw. werden Sie gesund.

Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer