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Aktuelle Corona-Informationen gültig ab 7.12.2020

Liebe Pfarrgemeinde!

Ich darf die aktuellen Informationen des Bischöflichen Ordinariates zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste ab Montag, 7.12. hiermit bekannt geben:

Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Diese Rahmenordnung gilt ab 7.12.2020 bis vorerst 6.1.2021 für gottesdienstliche Feiern. Für andere kirchliche Veranstaltungen (Pfarrcafe, Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben1 etc.) gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp. Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln für die Mitfeier der Gottesdienste kurz zusammengefasst

1. Desinfektionsmittelspender beim Eingang in die Kirche - Hände desinfizieren
2. 1,5 m Abstand zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten
3. Mund-Nasen-Maske während des ganzen Gottesdienstes
4. kein gemeinsamer Gesang, sowohl Gottesdienstgemeinde als auch Chorgesang
5. Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden.
6. beim Kommuniongang  ist der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten; keine Handkommunion
 
ab Montag 7.12. kann wieder jeder, der gern möchte, zu den Hl. Messen kommen. Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.

Die Kirche ist nach wie vor tagsüber offen und ladet ein zum persönlichen Gebet

Bzgl. Weihnachten warten wir noch auf genauere Vorgaben. Wir werden dann eine konkrete Planung machen und Sie informieren.

 

Weitere kirchliche Feste

Taufen und Trauungen sind derzeit nicht möglich, Termine werden verschoben
Beichtmöglichkeit nach vorheriger Anmeldung möglich
Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden.
Begräbnisse
− Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen  allgemeinen Regeln.
− Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
 
Mit der Bitte um Verbreitung dieser Informationen und den besten Wünschen für die weitere Adventzeit
verbleibe ich mit lieben Grüßen,

Pfarrer Wilhelm Schuh